Verkehrsverstöße innerhalb der Europäischen Union

Innerhalb der Europäischen Union werden die Verkehrsverstöße von Land zu Land unterschiedlich geahndet. In Frankreich zum Beispiel wird bei Verstößen im Straßenverkehr eine Sperre für das Führen von Fahrzeugen von drei Jahren verhangen. In Spanien wurde sogar schon einmal von Gefängnisstrafen gesprochen. Jeder Staat entscheidet selbst, in welchem Ausmaß die Verkehrsverstöße geahndet werden. In Deutschland dagegen erhalten Verkehrssünder, die ihr Punktekonto in Flensburg, dem Verkehrszentralregister, mit 18 Punkten ausgereizt haben, die Möglichkeit, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu unterziehen. Diese Untersuchung, kurz unter MPU und im Volksmund als Idiotentest bekannt, soll jedoch keine Strafe darstellen, sondern vielmehr bei der Feststellung der Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr hilfreich sein.

Für viele Menschen ist der Führerschein wichtig, damit sie mobil sind und so auch ihrem Beruf nachgehen können. Es tritt immer wieder die Frage auf, ob man die Sperrfrist nicht verkürzen könnte und somit das Überprüfen für die Eignung früher ansetzen könnte. Je früher mit der Aufarbeitung der Ursachen begonnen würde, desto erfolgreicher würde sich das Verhalten des Einzelnen im Straßenverkehr ändern, so ist die Meinung von einigen Experten.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung unterliegt nicht der europäischen Rechtssprechung, sondern hierfür ist der deutsche Gesetzgeber verantwortlich. Die Sperrfrist von einem Jahr in Deutschland ist zum Einen als Schutz für andere Verkehrsteilnehmer gedacht und zum Anderen soll damit das regelwidrige Verhalten im Straßenverkehr geahndet werden. Die Dauer der Sperre richtet sich nach dem Verstoß, wie schwer dieser war, jedoch sollte die medizinisch-psychologische Untersuchung diese Frist nicht noch verlängern. Auf diese Untersuchung sollte man sich gut vorbereiten und jede nur mögliche Hilfe in Anspruch nehmen, um so schnell wie möglich wieder in den Besitz seines Führerscheins zu gelangen. Den bekannten EU Führerschein sollte man nicht unbedingt wählen, denn wird man mit diesem auf deutschen Straßen angetroffen und befindet sich noch in der Sperrfrist, so wird dies wie mit dem Fahren ohne Führerschein angesehen und dementsprechend geahndet. Hier sollte man doch besser die Sperrfrist abwarten und sich der MPU unterziehen, damit man auch auf der sicheren Seite ist.