Europawahl 2004

Die Europawahl im Jahr 2004 fand vom 10. bis 13. Juni in den 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union statt. Die Wahltage waren entsprechend festgelegt. Am 10. Juni wählten Großbritannien und die Niederlande. Einen Tag darauf folgten Irland und Tschechien, am 12. Juni wählten dann Italien, Lettland und Malta. Den Schluss bildeten die übrigen 17 Mitgliedsstaaten und gaben ihre Stimme am letzten Wahltag dem 13. Juni ab. Die Wahl des Europäischen Parlaments erfolgte in der sechsten Direktwahl.

Die Wahllisten die aufgestellt wurden, unterschieden sich von Land zu Land. In den überwiegenden Mitgliedsstaaten, also in genau 20 von 25 wurde ein landesweiter Wahlkreis eingesetzt. In den anderen Ländern sah es so aus, dass Großbritannien elf Wahlkreise hatte, Frankreich acht, Irland vier, Belgien vier und Polen 13. In Ländern wie zum Beispiel Belgien und Großbritannien hat man dabei auf regionale Besonderheiten geachtet. Zur Europawahl 2004 wurde in einigen Ländern wie beispielsweise in Deutschland besonders darauf geschaut, dass die Wähler die Kandidaten genauso wählen wie sie auf der Liste standen. In den Ländern wie Irland, Luxemburg und Nordirland hat man dahingehend nicht so auf eine strikte Einhaltung geachtet. Diese Länder hatten so viele Stimmen, wie sie Plätze vergeben konnten.

Die Sperrklauseln die bei der Europawahl 2004 verhindern sollten, dass kleinere Parteien in das Parlament einziehen und es somit zu einer zu starken Zersplitterung kommt, waren in den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich festgelegt. Länder wie unter anderem Deutschland, Frankreich, Polen und Tschechien lagen bei fünf Prozent. Österreich und Schweden hatten ihre Sperrklausel bei vier Prozent angesetzt und Griechenland lag bei drei Prozent. Die Höchstgrenze hat die Europäische Union dabei auf fünf Prozent festgesetzt. Deutschland bildete mit seinem Wahlverfahren nach Hare-Niemeyer die Ausnahme, da alle anderen Mitgliedsstaaten bei der Europawahl 2004 das Wahlverfahren nach d´Hondt anwendeten.